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eVB-Nummer & Zulassung

Was muss ich nach der Zulassung tun, und kann ich direkt losfahren?

Kurz gesagt

Mit der Zulassung unter Verwendung der DEVK-eVB besteht spätestens vorläufiger Haftpflichtschutz. Teil- oder Vollkasko ist nur bei ausdrücklicher Zusage vorläufig versichert. Schick uns die Zulassungsbescheinigung und prüfe, ob Antrag, Schutzbeginn und Zahlungsunterlagen vollständig sind.

Ab der Zulassung bist du versichert

Mit der DEVK-eVB besteht spätestens ab der damit vorgenommenen Zulassung vorläufiger Kfz-Haftpflichtschutz. Eine gewünschte Teil- oder Vollkasko ist nicht automatisch über die eVB eingeschlossen; lass dir dafür die ausdrückliche Zusage und den Beginn bestätigen.

Unterlagen vervollständigen

Schick uns die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Kennzeichen. Prüfe mit uns auch, ob der vollständige Versicherungsantrag vorliegt. Ein Foto allein ersetzt den Antrag nicht. Bei Zulassung ohne Antrag sieht B.1.2.8 eine vorläufige Deckungszusage mit ungünstigerer Beitragsberechnung und ohne Berücksichtigung des SF-Systems vor.

Danach

Kontrolliere den Versicherungsschein und die Zahlungstermine. Der Übergang in den endgültigen Schutz und die Folgen verspäteter Zahlung sind in B.1 und B.2 geregelt. Eine feste Abbuchung kurz nach Zulassung wird hier nicht zugesagt. Hilfe zur Beitragszahlung.

Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, B.1.2 und B.2. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.

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