Wofür du sie brauchst
Die Zulassungsstelle verwendet die eVB als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach B.1.2.1 beginnt der vorläufige Haftpflichtschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Zulassung unter Verwendung dieser Bestätigung. Ist das Fahrzeug bereits auf dich zugelassen, zählt der vereinbarte Zeitpunkt.
Wie sie aussieht
Die Nummer besteht aus sieben Zeichen aus Buchstaben und Ziffern. Bewahre die Bestätigung und den vereinbarten Versicherungsbeginn zusammen auf.
So bekommst du sie
Wir stimmen den Versicherungsbeginn und die benötigten Angaben mit dir ab. Lass dir zusätzlich bestätigen, ab wann eine gewünschte Kasko gilt. Die eVB allein sagt darüber nichts zu.
Für die Erteilung der Nummer berechnen wir keine gesonderte Beratungsgebühr. Ein tatsächlich genutzter vorläufiger Versicherungsschutz kann aber einen anteiligen Versicherungsbeitrag auslösen, auch wenn der endgültige Vertrag später nicht fortgeführt wird. Angebot anfordern.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, B.1.2.1, B.1.2.2 und B.1.2.7. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
