Erste Abbuchung
Nach B.2.1.1 wird der erste Beitrag 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins beziehungsweise der vorläufigen Deckungszusage fällig und ist dann unverzüglich zu zahlen. Für Saisonkennzeichen gelten die dort genannten Besonderheiten. Halte bei vereinbarter Lastschrift ausreichend Deckung bereit und beachte den angekündigten Einzug.
Laufende Zahlung
Folgebeiträge richten sich nach den Terminen im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung. Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder bei vereinbarter Abbuchung monatlich sein. Ein gesonderter Club- oder Zusatzvertrag kann einen eigenen Beitrag und Einzugstermin haben.
Wenn etwas nicht stimmt
Bleibt eine erwartete Abbuchung aus oder bekommst du eine Mahnung, lass das zügig prüfen. Ein fehlender Einzug bedeutet nicht, dass kein Beitrag geschuldet ist. Die Folgen verspäteter Zahlung richten sich nach B.2. Kontaktiere uns mit den Zahlungsunterlagen.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, B.2 und B.12. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
