Wie sie funktioniert
Bei einem versicherten Teil- oder Vollkaskoschaden wird die vereinbarte Selbstbeteiligung grundsätzlich je Schadenereignis berücksichtigt. Welche Höhe für deine Teilkasko und Vollkasko gilt, steht im Versicherungsschein.
Ein vereinfachtes Beispiel: Beträgt die ersatzfähige Schadenhöhe 2.000 € und die Selbstbeteiligung 300 €, verbleiben 1.700 € Erstattung, sofern keine weiteren Abzüge oder Begrenzungen greifen.
Was sinnvoll ist
Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken. Vergleiche die tatsächliche Beitragsdifferenz und wähle einen Eigenanteil, den du im Schadenfall bezahlen kannst. Teilkasko und Vollkasko können unterschiedliche Selbstbeteiligungen haben. Wir zeigen dir die für dein Angebot verfügbaren Varianten.
Ausnahme Glas
Wird deine beschädigte Frontscheibe repariert statt ausgetauscht, verzichtet die DEVK nach den genannten AKB auf die vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Reparatur nach Vermittlung durch die DEVK bei einem ihrer Autoglaspartner erfolgt. Stimme den Schaden deshalb vor der Reparatur mit der DEVK ab.
Beim Austausch der Frontscheibe durch einen DEVK-Autoglaspartner nach dieser Vermittlung reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung im Premium-Schutz um 75 €. Diese Zusatzleistung gilt nicht pauschal für jeden Tarif und jede Werkstatt.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, A.3.2.6 und A.3.14. Maßgeblich sind deine vereinbarten Vertragsunterlagen.
