Freie Werkstattwahl
Prüfe im Versicherungsschein, ob Kasko-Mobil vereinbart ist. Ohne diesen Baustein besteht die dort geregelte Bindung an eine DEVK-Partnerwerkstatt nicht. Auch dann sind vor Reparatur oder Verwertung nach B.4.4.2 die Weisungen des Versicherers einzuholen, soweit die Umstände das gestatten, und soweit zumutbar zu befolgen.
Mit Werkstattbindung sparen
Bei vereinbartem Kasko-Mobil wird die Reparatur in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausgeführt. Beauftragst du stattdessen eine andere Werkstatt, obwohl die Partnerreparatur möglich gewesen wäre, vermindert sich die Entschädigung zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung um 15 Prozent der berechneten Reparaturkosten, mindestens aber um 300 Euro.
Nur gelegentlich eine Partnerwerkstatt zu wählen, ersetzt nicht die vorherige Vereinbarung des Bausteins. Die Verfügbarkeit ist ebenfalls zu prüfen, insbesondere bei Leasingfahrzeugen.
Was für dich passt
Lass dir die Variante und den Beitrag im Angebot zeigen. Für die Entscheidung zählen auch mögliche Vorgaben aus Leasing oder Finanzierung. Wir klären den Werkstattbaustein mit dir.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, A.3.4.1 und B.4.4.2. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
