Kfz-Haftpflicht (Pflicht)
Die Kfz-Haftpflicht ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche anderer und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sie ersetzt nicht den eigenen Fahrzeugschaden nach einem selbst verursachten Unfall. Die vereinbarten Versicherungssummen stehen im Vertrag.
Teilkasko
Versichert sind bestimmte Ereignisse nach A.3.2, zum Beispiel Diebstahl, Brand, Glasbruch, Hagel und der Zusammenstoß des fahrenden Autos mit Tieren. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Deckung für alle Schäden ohne eigenes Verschulden. Bei Tierbiss, Folgeschäden und weiteren Leistungen unterscheiden sich die Tarifstufen. Teilkaskoschäden belasten keine SF-Klasse.
Die Regelung zur groben Fahrlässigkeit hat Ausnahmen: Nach A.3.16 kann die DEVK bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie schuldhaft ermöglichtem Diebstahl ihre Leistung entsprechend dem Verschulden kürzen.
Vollkasko
Sie enthält die Teilkaskoereignisse und zusätzlich insbesondere Unfallschäden am eigenen Auto sowie mut- oder böswillige Beschädigungen unter den Bedingungen von A.3.3. Betriebs-, Verschleiß- und nicht versicherte Folgeschäden werden dadurch nicht pauschal übernommen.
Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug prüfst du außerdem die Anforderungen des Finanzierungsvertrags und eine mögliche GAP-Deckung.
Unsere Empfehlung
Vergleiche Beitrag, Selbstbeteiligung, Fahrzeugwert und deine Rücklagen. Auch bei einem älteren Auto kann Vollkasko sinnvoll sein, wenn du einen selbst verursachten größeren Schaden nicht tragen könntest. Wir rechnen passende Varianten; die Entscheidung triffst du anhand der Leistungen und deines Bedarfs. Angebot anfordern.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, A.1, A.3.2–A.3.3, A.3.16 und A.8. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
