Den AM-Führerschein kannst du in Deutschland ab 15 Jahren erwerben. Bis zum 16. Geburtstag darfst du die damit verbundene Berechtigung nur in Deutschland nutzen. Für die Fahrzeugwahl zählt die genehmigte Fahrzeugklasse: Ein gewöhnlicher 45-km/h-Roller kann unter AM fallen, ein 125er-Roller dagegen nicht. Hier findest du die Abgrenzung und einen Plan für Ausbildung und Kosten.

Was ist die Klasse AM?
AM ist eine Fahrerlaubnisklasse für bestimmte leichte zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge. Die rechtliche Einordnung erfolgt über die Fahrzeugklassen L1e-B, L2e und L6e nach § 6 FeV. Begriffe im Inserat wie „Roller“, „Mopedauto“ oder „Quad“ reichen für die Entscheidung nicht aus.
Sieh in die Fahrzeugpapiere und Betriebserlaubnis. Lass dir bei Unklarheiten von Fahrschule oder zuständiger Stelle bestätigen, ob das konkrete Fahrzeug zu deiner Fahrerlaubnis passt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und weitere technische Merkmale gehören dabei zusammen.
Ab welchem Alter?
Das Mindestalter für AM beträgt bundesweit 15 Jahre. Die frühere Aussage, das sei nur in einzelnen Bundesländern möglich, ist überholt. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage verbunden, sie nur im Inland zu nutzen. Grundlage ist § 10 FeV.
Plane eine Fahrt über die Grenze deshalb nicht allein anhand der Tatsache, dass du einen Führerschein besitzt. Auch nach dem 16. Geburtstag sind die im jeweiligen Land geltenden Anerkennungs- und Verkehrsregeln zu beachten.
Welche Fahrzeuge sind erlaubt?
| Fahrzeugwunsch | Einordnung für deine Entscheidung |
|---|---|
| Gewöhnlicher 45-km/h-Kleinkraftradroller | Kann unter AM fallen; Fahrzeugpapiere und technische Klasse prüfen |
| Elektroroller | Fahrzeugklasse, bauartbedingte Geschwindigkeit und Leistung prüfen; Hubraum ist hier kein Kriterium |
| Leichtes vierrädriges Fahrzeug | Nur passende Fahrzeuge der Klasse L6e, nicht jedes Quad oder kleine Auto |
| 125-cm³-Roller oder entsprechendes Leichtkraftrad | Nicht mit AM allein; etwa A1 oder andere einschlägige Berechtigung erforderlich |
| Mofa mit bauartbedingt höchstens 25 km/h | Eigenständige Regeln zur Prüfbescheinigung; nicht mit der AM-Ausbildung gleichsetzen |
Das Bundesverkehrsministerium beschreibt die technischen Klassen. Für gewöhnliche zweirädrige Kleinkrafträder nennt es unter anderem höchstens 45 km/h und bei den entsprechenden Verbrennern höchstens 50 cm³. Diese Hubraumangabe lässt sich nicht pauschal auf alle Elektro- oder vierrädrigen Fahrzeuge übertragen. Für ältere Fahrzeuge können besondere Übergangsregeln bestehen; entscheidend ist der konkrete genehmigte Bestand.
Ein schneller gemachtes Fahrzeug wird durch das AM-Dokument nicht legal. Kläre Änderungen vorab fachlich und rechtlich, statt dich auf die frühere Eintragung des unveränderten Rollers zu verlassen.
Ablauf und Kosten
Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis sowie die erforderlichen Prüfungen. Die Fahrschule und Fahrerlaubnisbehörde erklären dir Antrag, Nachweise und Terminplanung. Frage frühzeitig, welche Schutzkleidung du für Ausbildung und Prüfung benötigst.
Ein belastbarer Kostenplan enthält:
- Grundbetrag der Fahrschule und gegebenenfalls Lernmaterial.
- Preis und voraussichtlichen Umfang praktischer Ausbildungsstunden.
- Vorstellungsentgelte der Fahrschule und gesonderte Prüfgebühren.
- Behördengebühren und erforderliche Nachweise.
- Schutzkleidung sowie eine Reserve für zusätzliche Stunden oder eine Wiederholungsprüfung.
Lass dir diese Positionen schriftlich aufschlüsseln. Eine einzelne beworbene Grundgebühr ist noch nicht der Gesamtpreis. Ohne konkretes Fahrschulangebot und deinen Ausbildungsbedarf nennen wir deshalb keinen vermeintlich allgemeingültigen AM-Endpreis.
Vor der ersten eigenen Rollerfahrt
Kläre passende Haftpflichtversicherung, erforderliches Versicherungskennzeichen beziehungsweise den Nachweis für dein Fahrzeug und die gültigen Fahrzeugunterlagen. Ein gewöhnlicher Kleinkraftradroller wird dabei anders behandelt als ein normal zulassungspflichtiger Pkw. Der FA24-Pkw-Tarif ist deshalb keine automatische Preis- oder Leistungszusage für deinen Roller.
AM und der spätere Autoführerschein
Mit Klasse B ist AM grundsätzlich bereits eingeschlossen. Hast du zunächst nur AM, berechtigt das noch nicht zum Fahren eines gewöhnlichen Pkw. Dafür brauchst du Klasse B beziehungsweise die passende andere Fahrerlaubnis.
AM selbst ist von der Probezeit ausgenommen. Wenn du später erstmals auf eine probezeitpflichtige Klasse wie B erweiterst, beginnt deren Probezeit grundsätzlich erst dann. Die AM-Jahre ersetzen diese Zeit nicht; das regelt § 32 FeV. Unabhängig davon gilt das Alkohol- und Cannabisverbot nach § 24c StVG auch für Fahrer unter 21.
Rollererfahrung begründet zudem keine pauschale bessere Pkw-SF-Klasse. Für den späteren Versicherungsstart zählen die Bedingungen und anrechenbaren Nachweise. Mehr dazu findest du unter Probezeit beim Führerschein und Führerscheinklassen im Überblick.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was darf ich mit dem AM-Führerschein fahren?
Bestimmte leichte Fahrzeuge der Klassen L1e-B, L2e und L6e. Dazu zählen gewöhnliche 45-km/h-Kleinkrafträder und passende leichte dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge. Prüfe die genehmigte Fahrzeugklasse; nicht jeder Roller und nicht jedes Quad fällt unter AM.
Ab welchem Alter bekomme ich die Klasse AM?
In Deutschland ab 15 Jahren. Bis zum 16. Geburtstag ist die Fahrerlaubnis auf die Nutzung im Inland beschränkt. Die Aussage, AM ab 15 gebe es nur in einzelnen Bundesländern, ist nicht mehr aktuell.
Ist die Klasse AM im Autoführerschein enthalten?
Ja, Klasse B schließt AM grundsätzlich ein. Der umgekehrte Schluss gilt nicht: Mit AM allein darfst du keinen gewöhnlichen Pkw fahren.
Wie schnell darf ein Roller mit AM fahren?
Gewöhnliche Kleinkraftradroller im AM-Bereich haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Für einzelne ältere Fahrzeuge können Übergangsregeln gelten. Maßgeblich sind Fahrzeugpapiere und die tatsächliche Genehmigung.
Darf ich mit AM einen 125er-Roller fahren?
Nein. Ein 125er-Roller fällt nicht unter AM allein. Dafür ist eine passende andere Berechtigung wie A1 erforderlich; auch dort müssen die technischen Grenzen eingehalten sein.
Habe ich mit AM schon Probezeit?
AM ist von der Probezeit ausgenommen. Beim späteren erstmaligen Erwerb einer probezeitpflichtigen Klasse beginnt deren Probezeit grundsätzlich dann. Das Alkohol- und Cannabisverbot für Fahrer unter 21 gilt davon unabhängig.
Fazit
Prüfe zuerst das konkrete Fahrzeug und plane danach die Ausbildung. Für dein späteres erstes Auto helfen dir unsere Ratgeber zu BF17 und zur Auswahl eines Fahranfängerautos.
Quellen und Stand
Rechtsgrundlagen sind die oben verlinkten §§ 6, 10 und 32 FeV sowie § 24c StVG; technische Einordnung ergänzend nach der BMV-Klassenübersicht. Stand: 08.09.2026. Für ältere Fahrerlaubnisse und besondere Fahrzeuge gelten gegebenenfalls zusätzliche Regeln.

