Beim Auto ummelden kommt es darauf an, was sich ändert: der Halter oder nur dessen Adresse. Nach einem Gebrauchtwagenkauf brauchst du andere Nachweise als nach einem Umzug mit deinem bisherigen Auto. Wähle zuerst den passenden Fall und prüfe danach die Anforderungen deiner Zulassungsbehörde.

Wann musst du ein Auto ummelden?
| Situation | Was du veranlasst |
|---|---|
| Du kaufst ein noch zugelassenes Auto | Umschreibung auf den neuen Halter |
| Du ziehst mit deinem bisherigen Auto um | Änderung der Halteranschrift; gegebenenfalls Zuständigkeitswechsel |
| Das gekaufte Auto ist bereits abgemeldet | Wiederzulassung, gegebenenfalls mit Halterwechsel |
| Du änderst nur den Versicherer | Versicherungswechsel; nicht allein deswegen eine neue Zulassung |
Die gesetzlichen Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 15 FZV. Beim Halterwechsel hat der Erwerber die Umschreibung unverzüglich zu veranlassen. Plane deshalb frühzeitig einen Termin beziehungsweise den geeigneten Online-Vorgang. Verlass dich nicht auf eine vermeintliche allgemeine Frist von zwei Wochen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Beim Halterwechsel werden typischerweise Identitätsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, passender Versicherungsnachweis, Angaben zum Einzug der Kfz-Steuer und ein erforderlicher HU-Nachweis benötigt. Bei Vertretung kommen Vollmacht und weitere Identitätsnachweise hinzu. Die konkrete Liste deiner Behörde ist verbindlich.
Nur Umzug, gleicher Halter: Bei bloßer Anschriftenänderung ist nicht automatisch eine neue eVB nötig. Ob Teil II oder Kennzeichen vorgelegt werden müssen, hängt vom Vorgang ab. Das Behördenangebot für einen Umzug nach Berlin ohne Halterwechsel zeigt, warum dieser Fall getrennt von einer Umschreibung nach Kauf behandelt wird.
Bei einem finanzierten Auto liegt Teil II möglicherweise bei der Bank. Kläre vor dem Termin, wie die Unterlage der Zulassungsstelle bereitgestellt wird. Bei Minderjährigen, Importfahrzeugen oder technischen Änderungen frage nach den besonderen Anforderungen.
Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten hängen davon ab, ob lediglich Daten geändert werden, ein neuer Halter eingetragen wird oder neue Kennzeichen hinzukommen. Verwaltungsgebühren, Schilder und ein Wunschkennzeichen sind unterschiedliche Positionen. Die zuständige Behörde nennt die Gebühren für deinen Fall; Schilder werden zusätzlich beim jeweiligen Anbieter bezahlt.
Eine neue Anschrift kann außerdem den Versicherungsbeitrag beeinflussen. Melde deshalb deinen Umzug auch der Versicherung und lasse geänderte Tarifangaben prüfen. Die Ummeldegebühr sagt nichts über den späteren Jahresbeitrag aus.
Ablauf Schritt für Schritt
- Fall bestimmen: Kauf mit Halterwechsel, reine Adressänderung oder Wiederzulassung.
- Unterlagen und Termin prüfen: Nutze das zuständige Behördenportal und gegebenenfalls dessen i-Kfz-Verfahren.
- Versicherung abstimmen: Beim Halterwechsel die passende eVB vorbereiten. Bei einem Umzug die Vertragsdaten aktualisieren lassen.
- Kennzeichen klären: Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug ist eine Weiterführung bisheriger Kennzeichen grundsätzlich auch bei einem Halterwechsel möglich. Die konkrete Konstellation prüft die Behörde.
- Vorgang abschließen: Daten, Nachweise und gegebenenfalls neue Schilder kontrollieren.
- Fahrten und Übergabe koordinieren: Datum und Uhrzeit der Übergabe dokumentieren und den tatsächlichen Versicherungsschutz vor der Nutzung klären.
Darf ich das Auto mit den Kennzeichen des Verkäufers abholen?
Kennzeichen am Auto beweisen für sich allein nicht, dass du damit fahren darfst. Kläre, ob das Fahrzeug noch zugelassen ist, welcher Versicherungsschutz besteht und unter welchen Voraussetzungen du fahren darfst. Ein abgemeldetes Auto darfst du nicht allein mit alten Schildern und einer normalen eVB nach Hause fahren. Vereinbare eine rechtlich und versicherungstechnisch passende Überführung.
Was ändert sich beim Versicherungsvertrag?
Beim Verkauf geht eine bestehende Fahrzeugversicherung nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln grundsätzlich auf den Erwerber über; besondere Kündigungs- und Neuregelungsmöglichkeiten sind davon zu unterscheiden. Sie endet nicht in jedem Fall einfach im Moment der Schlüsselübergabe. Teile den Verkauf mit und stimme den neuen Schutz ab. Die DEVK-AKB behandeln die Veräußerung unter B.6.7; für einzelne Zusatzversicherungen sind dort Ausnahmen genannt.
Kann ich die Ummeldung online erledigen?
Das ist möglich, wenn Fall, Identifizierung und Fahrzeugdokumente zum i-Kfz-Verfahren passen. Beachte die tatsächliche Bestätigung des Portals und dessen Vorgaben für die Nutzung. Eine Online-Antragstellung allein ist noch kein erfolgreicher Zulassungsabschluss. Den vollständigen Ablauf findest du unter Auto anmelden als Fahranfänger.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
Beim Halterwechsel typischerweise Identitätsnachweis, Fahrzeugpapiere, eVB, Steuerangaben und gegebenenfalls HU-Nachweis. Bei einem bloßen Umzug kann die Liste anders ausfallen. Prüfe die Anforderungen deiner Behörde für genau deinen Vorgang.
Was kostet es, ein Auto umzumelden?
Die Gebühren hängen vom Vorgang ab. Neue Schilder und ein Wunschkennzeichen können hinzukommen. Prüfe Verwaltungsgebühren und zusätzliche Kosten getrennt; ein einheitlicher Gesamtpreis gilt nicht für jede Ummeldung.
Brauche ich zum Ummelden eine eVB-Nummer?
Beim Halterwechsel ist ein passender Versicherungsnachweis erforderlich. Für eine bloße Anschriftenänderung ohne Halterwechsel ist dagegen nicht automatisch eine neue eVB nötig. Maßgeblich ist dein konkreter Zulassungsvorgang.
Muss ich beim Gebrauchtwagenkauf ummelden?
Ein noch zugelassenes Auto muss beim Halterwechsel unverzüglich auf den Erwerber umgeschrieben werden. Ist es bereits außer Betrieb gesetzt, ist eine Wiederzulassung erforderlich, bevor du es regulär im Straßenverkehr nutzt.
Kann ich das bisherige Kennzeichen behalten?
Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug kann das bisherige Kennzeichen grundsätzlich weitergeführt werden, auch bei einem Halterwechsel. Für abgemeldete Fahrzeuge und besondere Konstellationen prüfst du die Anforderungen der zuständigen Behörde.
Fazit
Entscheide zuerst, ob sich Halter oder nur Adresse ändern. Damit vermeidest du die falsche Unterlagenliste und unnötige Wege. Für den Versicherungsteil helfen dir der eVB-Ratgeber und deine Anfrage bei FA24.
Quellen und Geltungsbereich
Zulassungsrecht: § 15 FZV. Fahrzeugverkauf: DEVK-AKB vom 01.10.2026, B.6.7. Die örtliche Behörde entscheidet über deinen Antrag. Stand: 01.10.2026.

