Warum die Fahrleistung wichtig ist
Die Jahresfahrleistung ist ein Beitragsmerkmal. Ändert sie sich, berechnet die DEVK den Beitrag neu. Nach B.10.2.2 gilt dieser bei einer geänderten Jahresfahrleistung rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Das kann zu einer Nachforderung oder einer Korrektur nach unten führen.
Was du tun solltest
Melde die Änderung unverzüglich und gib den aktuellen Kilometerstand an. Halte auch fest, welche Fahrleistung künftig realistisch ist. War die bisherige Angabe unzutreffend oder wurde eine Änderung nicht gemeldet, sehen B.10.4.3 und B.10.4.4 eigene Folgen für die Beitragsberechnung vor.
Die pauschale Aussage, es werde nur ab jetzt anteilig teurer und mehr passiere nicht, trifft deshalb nicht zu. Lass dir die Anpassung und den betroffenen Zeitraum bestätigen. Zum Kontakt.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, B.10.2.2 und B.10.4. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
