Widerruf
Die DEVK gewährt dir 60 Tage Widerrufsrecht. Du brauchst keinen Grund; der Widerruf erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief.
Die Frist beginnt erst, wenn die Voraussetzungen deiner Widerrufsbelehrung erfüllt sind, insbesondere der Zugang der dort genannten Vertragsunterlagen und Pflichtinformationen. Maßgeblich sind auch die dort genannten Empfänger und Widerrufsfolgen. Für bereits gewährten Versicherungsschutz kann ein anteiliger Beitrag anfallen.
Quelle für die 60 Tage: DEVK-Widerrufsbelehrung, Kennung 42035/07/2021, Seite 1.
Ordentliche Kündigung
Die Laufzeit steht im Versicherungsschein. Ein auf ein Jahr abgeschlossener Vertrag verlängert sich grundsätzlich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Deine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen.
Der 30. November ist deshalb nur für einen Vertrag mit Ablauf zum 31. Dezember der passende jährliche Stichtag. Für einen anderen Ablauf gilt eine andere Frist.
Sonderkündigung
Nach einem Schadenereignis oder bestimmten Beitragserhöhungen können eigene Kündigungsrechte bestehen. Anlass, Zugang und Wirksamkeit müssen anhand von B.6.2 geprüft werden.
Ein Verkauf beendet den Vertrag nicht einfach sofort: Die Versicherung geht zunächst nach B.6.7 auf den Erwerber über, mit dort genannten Ausnahmen und Kündigungsrechten. Nach einer Außerbetriebsetzung rechnet die DEVK nach B.7.1 zum gemeldeten Datum ab; bei geplanter Wiederzulassung kann stattdessen unter den Voraussetzungen eine Ruheversicherung oder Fortführung verlangt werden.
Schick uns deine Unterlagen, damit wir den konkreten Termin und den richtigen Empfänger klären.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, Verbraucherinformation, B.6.1–B.6.7 und B.7.1. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
