Die drei Wege, die Eltern ins Spiel bringen
Schadenverlauf übertragen. B.8.15.4 nennt unter anderem Eltern und Großeltern als mögliche abgebende Personen. Sie müssen der Übertragung zustimmen und geben den Anspruch auf ihren Schadenfreiheitsrabatt vollständig auf. Er wird nicht zwischen euch aufgeteilt.
Du weist die erforderliche Fahrerlaubnis nach. Angerechnet wird nur die Dauer der Schadenfreiheit, die du entsprechend deinem ununterbrochenen Führerscheinbesitz selbst hättest erfahren können. Noch nicht berücksichtigte Schäden können die Einstufung ändern; ein Rabattschutz der abgebenden Person wird nicht übernommen. Ein zusätzlicher pauschaler Nachweis, dass du genau dieses Auto regelmäßig gefahren hast, steht in B.8.15.4 dieser AKB-Fassung nicht.
Zweitwagenregelung. Hier erhält ein weiterer Vertrag eine Einstufung nach den dafür geltenden Bedingungen. Ob und wie der Schadenverlauf später übertragen werden kann, muss gesondert geprüft werden. Ein Schaden am Zweitwagen führt nicht automatisch zur Rückstufung des getrennten Erstwagenvertrags.
Junge-Leute-Regelung. Diese benötigt keine Abgabe eines Schadenverlaufs durch die Eltern. Dafür gelten die eigenen Voraussetzungen für SF 2 bis SF 7. Der Sondervorteil wird bei einem späteren Versichererwechsel nicht automatisch mitgegeben.
Lass vor einer Übertragung die Folgen für beide Verträge prüfen. Kontaktiere uns mit den vorhandenen Unterlagen.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, B.8.15.4, B.8.18–B.8.19 und B.8.5. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
