Welche Versicherungen für die Sondereinstufung zählen
Für die Junge-Leute-Regelung der DEVK müssen mindestens vier verschiedene weitere anrechenbare Versicherungssparten abgedeckt sein. Die Kfz-Versicherung kommt zusätzlich dazu. Vier Verträge in derselben Sparte erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Privathaftpflicht, Unfall und Rechtsschutz sind keine zwingend vorgeschriebene Kombination. Die DEVK zählt die dafür vorgesehenen Sparten. Es müssen deshalb nicht genau diese Versicherungen neu abgeschlossen werden.
Nach Anhang 2, B.14 kommen Gebäude-, Glas-, Haftpflicht-, Hausrat-, Kranken-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung sowie ein dort genanntes Altersvorsorgeprodukt infrage. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung zählt dabei nicht als Krankenversicherungssparte. Maßgeblich ist die Zuordnung nach den DEVK-Bedingungen, nicht allein die Anzahl der Vertragsnummern.
Unser Angebot bei FA24: Wir bieten eine feste Zusammenstellung von Versicherungen an. Diese Zusammenstellung ist unsere Angebotskonstellation; sie ist nicht als genau diese Kombination von der DEVK vorgeschrieben. Welche Verträge und Beiträge wir dir anbieten, siehst du einzeln im Angebot.
Ist das ein Nachteil?
Beurteile die Leistungen und die vollständigen Beiträge der angebotenen Lösung. Prüfe dabei auch, welchen Schutz du bereits hast. Eine mögliche Sondereinstufung ist kein Grund, vorhandene Versicherungen ungeprüft doppelt abzuschließen.
Wenn du nur die Kfz-Versicherung willst
Für die DEVK-Junge-Leute-Regelung kommt es darauf an, ob die erforderlichen anrechenbaren Sparten und die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Sind passende Sparten bereits vorhanden, verlangt diese Voraussetzung nicht nochmals den Neuabschluss derselben Versicherungen. Ohne erfüllte Voraussetzungen ist die besondere Einstufung nicht zugesagt.
Teile uns mit, welche Verträge bereits bestehen. Wir klären die Anrechnung und besprechen mit dir das konkrete FA24-Angebot.
Wenn du eine Versicherung schon hast
Auch vorhandene passende DEVK-Verträge können zählen. Nach B.8.5 können sie bei dir und/oder deinem Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder mit dir in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner, einem Elternteil, einem Großelternteil oder deinen Geschwistern bestehen. Vier unterschiedliche anrechenbare Sparten sind maßgeblich; nicht jede beliebige Versicherung bei irgendeinem Anbieter zählt automatisch.
Nenne uns Versicherer, Sparte und Vertragsinhaber. Wir prüfen, welche Verträge berücksichtigt werden können. Neben der Spartenregel gelten weitere Voraussetzungen, etwa zur Vorversicherung und zur Zulassung auf dich als Versicherungsnehmer. Die Antwort zur Sondereinstufung erklärt diese Bedingungen.
Fallen innerhalb der ersten zwei Vertragsjahre so viele anrechenbare Sparten weg, dass die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist, stuft die DEVK den Kfz-Vertrag rückwirkend ab Beginn neu ein. Das kann eine Beitragsnachforderung bedeuten. Besprich Änderungen deshalb vorher mit uns.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2025, B.8.5 und Anhang 2, B.14. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
