Zweitwagen der Eltern
Läuft der zusätzliche Vertrag auf ein Elternteil, wird der Schadenverlauf zunächst diesem Vertrag zugeordnet. Ein Schaden an diesem Auto belastet nicht automatisch auch den getrennten Erstwagenvertrag. Eine spätere Übertragung kann unter ihren eigenen Voraussetzungen möglich sein. War das Auto schon bei der DEVK versichert, hatte dieser Vertrag einen Schaden oder eine schlechtere SF-Klasse als die mögliche Sondereinstufung und fahren im Wesentlichen dieselben Personen, kann eine spätere Junge-Leute-Einstufung für dieses Auto ausgeschlossen sein.
Selbst versichern mit Sondereinstufung
Bei einem Vertrag auf deinen Namen baust du einen eigenen Schadenverlauf auf. Ob die Junge-Leute-Regelung mit SF 2 bis SF 5 möglich ist, hängt von den Voraussetzungen der Sondereinstufung ab. Dazu gehört, dass das Auto auf dich als Versicherungsnehmer zugelassen ist, dass es dein erster Kfz-Antrag bei der DEVK ist und dass du Komfort- oder Premium-Schutz wählst. Im Basis-Schutz gibt es die Regelung nicht.
Beim späteren Versichererwechsel meldet die DEVK den Status ohne den Vorteil aus dieser Sondereinstufung. Die im Vertrag ausgewiesene Sonderklasse ist daher keine Zusage für die Einstufung beim nächsten Versicherer.
Stellst du innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsbeginn auf Basis-Schutz um oder sind in dieser Zeit die erforderlichen weiteren Sparten nicht mehr vorhanden, wird dein Vertrag rückwirkend ab Beginn neu eingestuft.
Was wir empfehlen
Vergleiche den Gesamtbeitrag, die Leistungen, die erforderlichen weiteren Sparten und die spätere Übertragbarkeit. Welcher Weg günstiger ist, ergibt sich erst aus den konkreten Angeboten. Wir helfen beim Vergleich über den FA24-Kontakt.
Grundlage: DEVK-AKB, Stand 01.10.2026, B.8.3–B.8.5, B.8.14–B.8.19. Maßgeblich sind die für deinen Vertrag vereinbarten Unterlagen.
